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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Enfiso GmbH

1. Gültigkeit

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen der ENFISO GmbH und dem Käufer, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Mit der Erteilung der Bestellung anerkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Andernfalls gelten auf jeden Fall die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen. Sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, begründen weder diese allgemeinen Verkaufsbedingungen noch die unter deren Übernahme abgeschlossenen Geschäfte ein Dauerschuldverhältnis jeglicher Art. Die Bindung des Käufers an diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gilt auch für zukünftige Bestellungen. Wir sind jederzeit befugt, die allgemeinen Verkaufsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Es gilt die im Zeitpunkt der Bestellung jeweils aktuelle Fassung.

2. Offerten und Bestellungen

Unsere schriftlichen Offerten sind vom Datum der Ausstellung an zwei Monate gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Bestellungen sind auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich. Eine Erklärung des Käufers gilt nur dann als Annahme, wenn sie mit unserer Offerte uneingeschränkt übereinstimmt. Unser Stillschweigen auf ein Gegenangebot des Käufers gilt unter keinen Umständen als Annahmeerklärung.

3. Preise

Unsere Preise und Nebenkosten richten sich nach den im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Offerten und verstehen sich in Schweizer Franken, exkl. Mehrwertsteuer.

4. Liefertermin und Versand

Wird in der Bestätigung ein Liefertermin angegeben, so gilt er unter Vorbehalt des rechtzeitigen Wareneinganges. Im Falle eines Lieferverzugs steht dem Käufer weder das Recht zu, auf die nachträgliche Leistung zu verzichten, noch vom Vertrag zurückzutreten, noch, soweit gesetzlich zulässig, Schadenersatz zu verlangen. Ausser anders vereinbart erfolgt die Lieferung EXW Flurlingen, (Incoterms 2018). Für Kleinmengen, Express- und Direktlieferungen sowie für Lieferungen ausserhalb der vereinbarten Anliefertage erheben wir Pauschalzuschläge.

5. Zahlung

Wenn nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne jeden Abzug zu bezahlen. Hält der Käufer den Zahlungstermin nicht ein, fällt er ohne zusätzliche Mahnung in Verzug, und wir sind berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 6% zu verlangen. Bei Verzug des Käufers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits gelieferte Waren zurückzufordern. Die Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen.

6. Prüfung und Abnahme der Ware

Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt die Beschaffenheit und Menge der gelieferten Ware zu prüfen. Allfällige Mängel oder Fehllieferungen sind uns sofort, spätestens aber innert 8 Tagen nach Empfang der Ware (bzw. seit Kenntnis bei versteckten Mängeln) schriftlich und detailliert zu melden. Bei verspäteter Meldung gelten die Lieferungen als genehmigt und es entfällt jede Gewährleistung.

7. Gewährleistung, Haftung

Die Gewährleistungsfrist beträgt soweit gesetzlich zulässig 12 Monate ab Empfang der Ware. Als Mängel gelten nur nachgewiesene Material- oder Herstellungsfehler der gelieferten Ware. Es ist Pflicht des Käufers, sich durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. Unsere Angaben stellen nur dann zugesicherte Eigenschaften dar, wenn wir sie schriftlich ausdrücklich als solche bezeichnen. Bei Mängeln, die gemäss Ziffer 6 gemeldet wurden, erhält der Käufer gegen Rückgabe der mangelhaften Ware gleiche, mängelfreie Ware oder hat - bei Geräten - Anspruch auf kostenlose Reparatur bzw. Ersatz des mangelhaften Teiles. Bei Lieferung von Geräten mit Garantieschein gelten gegenüber dem Hersteller die besonderen Bestimmungen des Garantiescheins. Alle weitergehenden Gewährleistungsansprüche des Käufers sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Unabhängig von ihrem Rechtsgrund werden jegliche Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, entgangene Gewinne, Verlust von Aufträgen, Betriebsunterbrüche sowie andere direkte, indirekte, mittelbare oder Folgeschäden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Insbesondere wird jegliche Haftung für Hilfspersonen von ENFISO GmbH soweit gesetzlich zulässig vollständig ausgeschlossen. Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Käufers Dritte verletzt oder Sachen Dritter beschädigt oder Dritte anderweitig geschädigt und werden wir dafür in Anspruch genommen, steht uns ein Rückgriffsrecht auf den Käufer zu.

8. Warenrücknahme

Die Rücknahme mangelhafter oder falsch gelieferter Ware setzt neben einer Meldung gemäss Ziffer 6 voraus, dass die Ware vollständig und mit der Originalverpackung retourniert wird. Lieferschein und Rechnungskopie sind beizulegen. Die Versandspesen gehen zu Lasten des Käufers.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieses Rechtsverhältnis untersteht materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss des UN Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schaffhausen. ENFISO GmbH ist jedoch berechtigt, den Käufer auch vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

Ausgabe Dezember 2018